Dokmatiq DOKMATIQ

E-Rechnung Österreich: ebInterface, USP und der Weg zum Bund

Für Rechnungen an den österreichischen Bund ist die elektronische Form seit 1. Januar 2014 Pflicht. Zulässige Formate: ebInterface oder Peppol BIS Billing 3.0 — Einlieferung über das Unternehmensserviceportal (USP).

Betrifft: Unternehmen, die an den österreichischen Bund liefern

Kurzüberblick

Österreich war 2014 eines der ersten EU-Länder mit einer verbindlichen B2G-E-Rechnungspflicht. Seither müssen Rechnungen an den Bund (Ministerien und nachgeordnete Dienststellen) elektronisch erfolgen — ohne Ausnahme nach Rechnungsbetrag. Die rechtliche Grundlage ist das IKT-Konsolidierungsgesetz und die E-Rechnungsverordnung (E-RechnungVO).

Für B2B gibt es in Österreich (Stand 2026) keine Verpflichtung. Die Branche bereitet sich aber auf die kommenden EU-weiten Harmonisierungen vor (siehe EU-ViDA).

Zulässige Formate

Der Bund akzeptiert — je nach Einlieferungsweg — zwei Kernformate:

  • ebInterface (aktuell Version 6.1, XML-basiert) — der österreichische Standard, gepflegt von AUSTRIAPRO
  • Peppol BIS Billing 3.0 (UBL) — über das österreichische Peppol-Access-Point-Netz

Beide Formate sind EN-16931-konform. Wer bereits Peppol-kompatible Infrastruktur hat, kann dieselbe Rechnungslogik für den österreichischen Bund verwenden wie für andere EU-Peppol-Empfänger.

Nicht akzeptiert werden: Papier, PDF ohne eingebettetes XML, andere EDI-Formate ohne EN-16931-Mapping.

Wege der Einlieferung

Der Bund bietet drei Zugänge:

WegZielgruppeFormat
USP-Webformularkleine Lieferanten, wenige Rechnungen/Jahrmanuelle Erfassung → ebInterface
USP-Uploadmittlere LieferantenebInterface-XML per Upload
PeppolSystemintegration, hohes VolumenPeppol BIS Billing 3.0 über Access Point

Das Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at) ist der zentrale Single Sign-On der österreichischen Verwaltung. Ohne USP-Account läuft im B2G nichts — der Portalzugang ist kostenfrei, aber an eine gültige UID oder einen verifizierten Bevollmächtigten gebunden.

Pflichtangaben

Zusätzlich zu den Standard-Rechnungsangaben nach österreichischem UStG:

  • Lieferantennummer (falls vom Auftraggeber vergeben)
  • Auftragsreferenz (Bestellnummer, Projektcode)
  • Strukturierte Zahlungsbedingungen (IBAN, BIC)
  • Auftraggeber-Kennung (Ministerium, Bundesdienststelle nach Bundesorganisations­gesetz)

Bei Peppol-Einlieferung wird der Empfänger über die Peppol-ID adressiert (typisch 9915:AT-Uxxxxxxxx mit der österreichischen UID-Nummer).

ebInterface — der nationale Standard

ebInterface ist ein seit 2003 gepflegter, national entstandener XML-Standard. Wichtige Eigenschaften:

  • Seit Version 6.0 vollständig EN-16931-konform
  • Klar strukturierte Bereiche: Invoice, Delivery, Biller, InvoiceRecipient, Details, PaymentMethod
  • Erweiterungen für österreich­spezifische Angaben (Bezirksgericht, Firmenbuchnummer, UID)
  • Transformation nach UBL oder CII ist verlustfrei möglich (Mapping-Tabellen liegen öffentlich vor)

Für Unternehmen, die bereits XRechnung oder Peppol-UBL erzeugen, ist die Umstellung auf ebInterface überwiegend eine Mapping-Frage — die Datenmenge pro Rechnung unterscheidet sich kaum.

B2B — aktueller Stand

Status Ende 2025: keine B2B-Pflicht. Das BMF beobachtet die Entwicklungen in Deutschland und Frankreich und die EU-ViDA-Richtlinie. Eine nationale B2B-Pflicht vor 2028 gilt als unwahrscheinlich. Mit Einführung von ViDA (Digital Reporting Requirements ab 2030) ist eine harmonisierte EU-Regel zu erwarten, die Österreich übernehmen wird.

Praxis­empfehlung: Wer heute in Österreich rechnet, sollte bereits Peppol- oder ebInterface-fähig sein — allein weil viele öffentliche Auftraggeber (Länder, Kommunen) freiwillig elektronische Formate vorziehen und Peppol der technisch sauberere Weg ist.

Länder und Gemeinden

Die E-Rechnungsverordnung des Bundes bindet nur den Bund. Bundesländer und Gemeinden entscheiden eigenständig. Viele große Träger (z.B. Stadt Wien, Land Steiermark) haben Peppol- oder ebInterface-Einlieferung freiwillig aktiviert; einzelne Gemeinden akzeptieren noch Papier. Eine Verpflichtung auf Länderebene wäre politisch möglich, ist aber nicht flächendeckend umgesetzt.

Mit der Dokmatiq-API umsetzen

# ebInterface 6.1 erzeugen
curl -X POST https://api.dokmatiq.com/v1/einvoice/ebinterface \
  -H "Authorization: Bearer $DOKMATIQ_KEY" \
  -d '{
    "version": "6.1",
    "invoice": {
      "id": "2026-AT-0042",
      "issueDate": "2026-04-18",
      "biller": { "name": "Beispiel GmbH", "vatId": "ATU12345678" },
      "invoiceRecipient": { "name": "Bundesministerium für …", "orderReference": "BMF-2026-007" },
      "lines": [{ "description": "Beratung", "quantity": 8, "unitPrice": 120.0 }]
    }
  }' \
  -o rechnung.xml

# Alternativ: Peppol BIS für den österreichischen AP
curl -X POST https://api.dokmatiq.com/v1/einvoice/peppol \
  -H "Authorization: Bearer $DOKMATIQ_KEY" \
  -d '{
    "customizationId": "urn:fdc:peppol.eu:2017:poacc:billing:3.0",
    "receiverEndpoint": { "scheme": "9915", "id": "AT-U12345678" },
    "invoice": { ... }
  }'

Mit outputProfile: "PDF/A-3b" lässt sich aus den Daten zusätzlich ein archiv­taugliches PDF erzeugen — für die eigene Buchhaltungsablage, nicht für die Einlieferung (die geht als reines XML).

Häufige Stolpersteine

  1. Bestellnummer fehlt — der Bund lehnt Rechnungen ohne OrderReference automatisch ab
  2. USP-Zugriff nicht eingerichtet — ohne USP-Registrierung funktioniert die Peppol-Einlieferung für den österreichischen Bund nicht
  3. UID statt IBAN im Zahlungs­block — ebInterface verlangt strukturierte Bank­angaben mit IBAN/BIC
  4. Altversionen — ebInterface-Versionen unter 6.0 sind nicht EN-16931-konform und werden auslaufen; neue Implementierungen direkt mit 6.1 starten

Technisch startklar werden

Mit der Dokmatiq-API sind alle geforderten Formate in wenigen API-Calls abgedeckt — inklusive Validierung und Archivierung.