E-Rechnungspflicht Deutschland 2025: Was ab 1. Januar gilt
Seit dem 1. Januar 2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im B2B-Verkehr empfangen und archivieren zu können. Das Versenden bleibt bis 2027 freiwillig, mit Übergangsfristen.
Betrifft: Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen im B2B-Verkehr
Kurzüberblick
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland: Jedes im Inland ansässige Unternehmen muss in der Lage sein, elektronische Rechnungen im B2B-Verkehr zu empfangen. Das betrifft ohne Ausnahme jede Rechtsform — GmbH, AG, Einzelunternehmer, Freiberufler — sobald der Rechnungsempfänger ebenfalls in Deutschland ansässig ist.
Die Pflicht ergibt sich aus dem Wachstumschancengesetz und § 14 UStG in der ab 2025 geltenden Fassung.
Wer ist betroffen?
- Alle inländischen B2B-Umsätze zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Keine Ausnahme nach Unternehmensgröße beim Empfangen
- Nicht betroffen: Rechnungen an private Endkunden (B2C) und an ausländische Empfänger
Zeitleiste
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2025 | Jedes deutsche Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können |
| 31.12.2025 | Ende der ersten Übergangsfrist: Papier- und PDF-Rechnungen dürfen noch versendet werden (nur mit Zustimmung des Empfängers) |
| 31.12.2026 | Ende der zweiten Übergangsfrist für Unternehmen mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € |
| 01.01.2027 | Versand-Pflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 01.01.2028 | Vollständige Versand-Pflicht für alle B2B-Umsätze |
Was ist eine „E-Rechnung” nach neuer Definition?
Ab 2025 ist eine E-Rechnung nur noch ein Dokument, das
- in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt wird,
- den Vorgaben der Europäischen Norm EN 16931 entspricht,
- die elektronische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht.
Nicht mehr ausreichend: Ein einfaches PDF per E-Mail. Das gilt ab 2025 als „sonstige Rechnung” — und ist nur noch zulässig, solange der Empfänger zustimmt und die Übergangsfrist läuft.
Zulässige Formate
Drei Formate erfüllen die Kriterien ohne Einschränkung:
- XRechnung — reines XML, deutsche CIUS von EN 16931
- ZUGFeRD 2.x (ab Profil
EN16931oderXRECHNUNG) — hybrides PDF/A-3 mit eingebettetem XML - Peppol BIS Billing 3.0 — UBL-XML im Peppol-Netz
Nicht zulässig: ZUGFeRD 1.0, ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL (die enthalten nicht alle Pflichtangaben nach EN 16931).
Pflichtangaben in der XML-Struktur
Eine valide E-Rechnung trägt — zusätzlich zu den klassischen Pflichten nach § 14 UStG — in EN-16931-Feldern:
- BT-1 Rechnungsnummer
- BT-2 Rechnungsdatum
- BT-3 Rechnungstyp (380 = Rechnung, 381 = Gutschrift)
- BT-31 / BT-48 USt-IDs von Aussteller und Empfänger (wenn vorhanden)
- BT-112 Rechnungsendbetrag inkl. Steuer
- BG-22 Summenblock (Netto, Brutto, Steuern)
- BG-25 Rechnungspositionen mit BT-126 bis BT-141
Für B2G bleibt zusätzlich die Leitweg-ID (BT-10) Pflicht.
Archivierungspflicht
E-Rechnungen müssen im Original-Format archiviert werden — nicht als Ausdruck, nicht als Screenshot, sondern das strukturierte XML bzw. das ZUGFeRD-PDF selbst. Die GoBD verlangt zudem:
- Unveränderbarkeit (keine nachträgliche Bearbeitung)
- Lesbarkeit über den gesamten Archivierungszeitraum (10 Jahre nach § 147 AO)
- Maschinelle Auswertbarkeit
PDF/A-3 erfüllt die Lesbarkeitsanforderung automatisch — reine XRechnung-XML muss organisatorisch oder technisch unverändert gehalten werden.
Technische Umsetzung
Was ein Unternehmen 2025 braucht:
- Empfangs-Endpunkt — meist eine E-Mail-Adresse wie
rechnungen@firma.deoder ein Peppol-Access-Point - Parser — der XRechnung/ZUGFeRD auslesen und in die Buchhaltung übernehmen kann
- Archivsystem — GoBD-konform, für mindestens 10 Jahre
- Rückfall-Kanal — für ausländische oder nicht-konforme Absender, solange erlaubt
Mit der Dokmatiq-API umsetzen
Die Dokmatiq-API deckt die drei kritischen Schritte ab:
# 1) E-Rechnung erzeugen (XRechnung oder ZUGFeRD)
curl -X POST https://api.dokmatiq.com/v1/einvoice/zugferd \
-H "Authorization: Bearer $DOKMATIQ_KEY" \
-d '{ "profile": "EN16931", "invoice": { ... } }'
# 2) Eingehende E-Rechnung validieren und parsen
curl -X POST https://api.dokmatiq.com/v1/einvoice/parse \
-H "Authorization: Bearer $DOKMATIQ_KEY" \
--data-binary "@eingang.xml"
# 3) Archiv-taugliches PDF/A-3 erzeugen
curl -X POST https://api.dokmatiq.com/v1/pdf/convert \
-H "X-Target-Profile: PDF/A-3b" \
--data-binary "@rechnung.pdf"
Häufige Missverständnisse
- „Wir brauchen erst 2027 was” — falsch. Das Empfangen ist seit 2025 Pflicht. 2027/2028 betrifft nur das Versenden
- „PDF reicht” — nicht mehr. Reine PDF-Rechnungen sind ab 2025 nur noch als „sonstige Rechnung” zulässig und brauchen die Zustimmung des Empfängers
- „Peppol ist doch freiwillig” — Peppol ist ein Transportweg, kein Zwang. E-Mail mit XRechnung-Anhang reicht
- „Wir sind zu klein” — Empfangs-Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße
Technisch startklar werden
Mit der Dokmatiq-API sind alle geforderten Formate in wenigen API-Calls abgedeckt — inklusive Validierung und Archivierung.